Verkehrsmedizin
Benötigen Sie Untersuchungen zur Verlängerung Ihres Führerscheins oder befördern Sie Fahrgäste? Wir bieten Ihnen den ärztlichen, augenärztlichen Teil und das psychometrische Gutachten aus einer Hand an. Sprechen Sie uns an, wenn es um den Wiedererhalt Ihrer Fahrerlaubnis geht. Wir unterstützen Sie mit gutachterlichen Stellungnahmen.
Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Ihr Nutzen
Beschäftigte, die nach der Fahrerlaubnisverordnung untersucht werden müssen, unterliegen häufig gleichzeitig der Untersuchung zur Fahr, Steuer- und Überwachungstätigkeit, dem früheren Grundsatz G 25. Wir bieten die Durchführung der kompletten Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (Anlage 5) an, die bei Ersterteilung oder Verlängerung eines Führerscheines der Klassen B-E erforderlich sind. Da wir autorisiert sind sowohl den ärztlichen als auch den augenärztlichen Teil selbst durchzuführen, ersparen wir Ihren Beschäftigten so zusätzliche Wege und damit verbundene Ausfallszeiten.
Unsere Leistung
- verkehrsmedizinischen Qualifikation
- Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung
- Durchführung von
- Körperlicher Untersuchung
- Hörtest
- Sehtest
- Perimetrie (Gesichtsfeldmessung)
- Dämmerungssehen/Blendungsempfindlichkeit
- Psychometrisches Gutachten (Wiener Determinationstest)
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- Reaktionsfähigkeit
- Konzentrationsleistung
- Orientierungsleistung
- Belastbarkeit
- Aufmerksamkeitsleistung
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