Terminkoordinierung
Reibungslose Abläufe gibt es nur mit der richtigen Terminkoordination. Mit durchdachter Planung können lange Wartezeiten vermieden werden. Im AGZ Mittelhessen e.V. steht neben einer guten Vorbereitung das Wohl des Patienten im Vordergrund.
Terminkoordinierung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und Einstellungsuntersuchungen
Leistungen und Nutzen
Ihr Nutzen
Wir unterstützen Ihr Unternehmen in seiner Verantwortung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Termineinhaltung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgen.
Unsere Leistung
- Terminmitüberwachung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgen
- Anpassung des organisatorischen Ablaufes an die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Betriebe
- EDV-gestütztes arbeitsmedizinisches Dokumentationssystem
- Kenntnis der betrieblichen Abläufe und persönlicher Kontakt zu den in den Betrieben für die Gesundheitsakte verantwortlichen Personen
- termingerechte Durchführung
- Erstellen von Abgleichlisten
- Aktualisierung arbeitsmedizinischer Meldungen (Datenpflege in SAmAs)
- Archivierung
Arbeitsmedizinisch relevante Rechtsgrundlagen
Beispielhaft, die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
- Arbeitschutzgesetz (ArbSchuG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung (ArbMedVV)
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitszeitverordnung
- Berufskrankheitenverordnung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (unter Berücksichtigung der Kennzahlen der BSC)
- Betriebsvereinbarungen
- DGUV 2
- Empfehlungen des Auswärtigen Amtes
- Fragerecht und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- Luxemburger Deklaration
- Mitwirkung des Arbeitgebers nach SGB VII
- Schwerbehindertengesetz
- SGB IX § 84
- SGB V
- Sozialgesetzbuch III
- Sozialgesetzbuch V § 74
- Störfallverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- UVV Allgemeine Prävention DGUV Vorschrift 1