Arbeitsmedizinische Regelbetreuung nach ASiG §3
Die Arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer Beschäftigten trägt wesentlich zur Gesunderhaltung und damit auch zur Präsenz am Arbeitsplatz bei. Körperliche und psychische Belastungen, wie vielfach vorhanden, werden durch gezielte Beratung der Arbeitnehmer minimiert. Wir beraten und untersuchen Ihre Beschäftigten branchenspezifisch und berücksichtigen deren individuelle Gesundheitsfaktoren. Unternehmensspezifische Herausforderungen lösen wir gemeinsam mit Ihnen und unterstützen durch rechtskonforme Beratung. Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit.
Arbeitsmedizinische Grundbetreuung
Ihr Nutzen
Sie erhalten gezielte Beratung durch Fachärzte für Arbeitsmedizin/Betriebsärzte. Wir arbeiten in sinnvoller Ergänzung mit Ihren Sicherheitsfachkräften und Sicherheitsingenieuren zusammen. Sie erhalten Unterstützung zu allen Fragen des Gesundheitsschutzes. In Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) informieren wir Sie zu gesundheitsbezogenen Fragen, gesetzlichen Veränderungen, neuen behördlichen Entwicklungen und Auflagen sowie deren Auswirkungen auf Ihre Betriebe. Der Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten wird verbessert. Durch unser rechtskonformes Vorgehen sind Sie stets auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen. Die Beratung, Durchführung und Auswertung der psychologischen Gefährdungsbeurteilung bieten wir ebenfalls an.
Ihre Beschäftigten haben einen kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Arbeitsplatzbezogene Beschwerden werden in einem frühen Stadium beseitigt oder verbessert. Ihr Unternehmen und Ihre Organisation profitieren durch den Gesundheitsschutz im Sinne einer höheren Präsenz Ihrer Beschäftigten.
Unsere Leistung
Beratung nach ASiG §3 unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben wie z.B. der DGUV 2, u.a. zur Unterstützung bei
- der Gefährdungsbeurteilung
- grundlegende Maßnahmen der Arbeitsgestaltung nach Verhaltens- und Verhältnisprävention
- Untersuchung nach Ereignissen (z.B. Unfallschwerpunktermittlung)
- Erstellung von Dokumentationen
- Teilnahme an betrieblichen Besprechungen
- Selbstorganisation
Unterstützung bei der Implementierung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie der Beobachtung der gelebten Praxis in Ihrem Unternehmen (z.B. Betriebsbegehungen)
Ihr Nutzen
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des kontinuierlichen Lern- und Verbesserungsprozesses Ihrer Beschäftigten. Insbesondere im Hinblick auf die Globalisierung in der Arbeitswelt mit Zunahme psychosozialer Belastungen, dem demographischen Wandel und den veränderten Kommunikationsstrukturen bringen wir arbeitsmedizinische Fachexpertise in Ihre Gefährdungsbeurteilung und beraten Sie fachkundig in Ergänzung zu Ihrer Arbeitssicherheit. Der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten und somit der wirtschaftliche Erfolg Ihres Unternehmens werden gestärkt.
Unsere Leistung
- Betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln
- Konzept zur Implementierung eines ständigen Verbesserungsprozesses entwickeln
- Führungskräfte direkt beraten
- Motivierung der Beschäftigten zur Beteiligung
- Betriebliche Musterbeispiele entwickeln Auswertungen zusammenfassen, vergleichen und Verbesserungsbedarf ableiten
u.a. im Rahmen der Gefahrstoff-, Biostoff-, Arbeitsstätten-, Lastenhandhabungs-, Bildschirmarbeits-, Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung und allen weiteren relevanten Rechtsvorgaben
Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Ihr Nutzen
Beschäftigte, die längere Zeit erkrankt waren, bedürfen der besonderen Fürsorge. Beschäftigte. Sie werden im Rahmen einer Wiedereingliederung („Hamburger Modell“) dem Arbeitsprozess wieder zugeführt.
Unsere Leistung
- Beratung zur Einsatzfähigkeit Überprüfung der Eignung für bestimmte Tätigkeiten
- Festlegen von Ausschlusskriterien Kontaktaufnahme mit Arbeitgeber, Krankenkasse, Personalabteilung und Betriebsrat
- Kontaktaufnahme mit behandelnden Ärzten
- Kontinuierliche Betreuung des Mitarbeiters während der Wiedereingliederung
- Mitwirkung und Beratung bei Fragen des Versicherten und der Sozialversicherungsträger
- Durchführung der Wiedereingliederungsmaßnahmen
Berufskrankheitenverfahren
Ihr Nutzen
Berufskrankheitenverfahren sollen schnell und sachgerecht durchgeführt werden. Sie erhalten professionelle Unterstützung bei Anfragen der Berufsgenossenschaften.
Unsere Leistung
- Bearbeitung der Anfragen zu Berufskrankheiten der Unfallversicherungsträger
- Persönliche Kenntnisse des jeweiligen Arbeitsplatzes
- Erhebung der beruflichen Vorgeschichte und der medizinischen Anamnese
- Körperliche Untersuchung
- Einholen von Zusatzinformationen Untersuchung möglicher Zusammenhänge zwischen Erkrankung und beruflicher Tätigkeit
- Dokumentation und Ausfüllen der Fragebögen
- Unterstützung der Berufsgenossenschaften bei ihren Recherchen
Suchtkrankenbetreuung
Ihr Nutzen
Nach neuestem Stand der Wissenschaft liegt bei ca. 5% der Bevölkerung eine Alkoholabhängigkeit und bei weiteren 10% eine Alkoholgefährdung vor. Fehlzeiten treten bei Betroffenen 16 x, Erkrankungen 2,5 x und Arbeitsunfälle 3,5 x häufiger auf als bei den übrigen Beschäftigten. Ca. 25% Ausfall sind durch Fehlzeiten und Minderleistung zu erwarten. Gefolgt von Drogen- und Medikamentenabhängigkeit stellen an Suchterkrankungen leidende Beschäftigte ohne Therapie einen Risikofaktor für Unternehmen dar. Ihre Beschäftigten erhalten Hilfe mit Einwirkung auf eine Therapieeinleitung. Durch gezielte Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen zum Thema „Sucht“ erhalten Ihr Unternehmen und Ihre Führungskräfte das Wissen über den Umgang mit Erkrankten. Ihre betroffenen Beschäftigten werden kontinuierlich nachbetreut.
Unsere Leistung
- Beratung für Beschäftigte, die durch Anzeichen von Missbrauch oder Abhängigkeit illegaler Drogen, Alkohol oder Medikamenten auffallen
- Überprüfung, ob eine Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz zum Eigenschutz und dem Schutz Dritter notwendig ist oder ob eine vorzeitige Wiedervorstellung nötig ist
- Einleitung einer gezielten Fachbehandlung
- Kontaktaufnahme und Kontakthalten mit Drogenberatungsstellen
- Nachbetreuung, um die Rückfallquote gering zu halten
- Schulungen zum Thema Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit
Arbeitsmedizinische Vorsorgen (Pflicht- und Angebotsvorsorgen) im Rahmen der aktuell gültigen Gesetzesgrundlagen (ArbMedVV)
Ihr Nutzen
Die Inanspruchnahme vorgeschriebener Pflichtvorsorgen und empfohlener Angebotsvorsorgen schützt Ihre Beschäftigten vor möglichen Folgen von Gefährdungen und Ihr Unternehmen vor Ausfallszeiten. Viele Erkrankungen, die durch spezielle Empfehlungen und verkürzte Vorsorge früh erkannt und behandelt werden können, ermöglichen den Ressourcenerhalt Ihrer Beschäftigten. Ziel ist die Reduktion arbeitsbedingter Erkrankungen und Fehlzeiten.
Unsere Leistung
- Medizinische Beratungen und Untersuchungen nach sämtlichen Vorschriften und Vorgehen nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) sowie arbeitsplatzbezogene Betreuung
- Biomonitoring, wenn erforderlich
- Arbeitsmedizinische Teilnahmebescheinigung erstellen und versenden
Wunschvorsorge nach den aktuell gültigen Gesetzesgrundlagen
Ihr Nutzen
Durch allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorge auf Wunsch des Arbeitnehmers werden tätigkeitsbezogene bzw. arbeitsplatzbezogene Gefährdungen aufgedeckt , die bisher noch nicht von ihrer Wirkung auf den Menschen her bekannt sind und möglicherweise zu arbeitsbedingten Erkrankungen führen. Diese Wunschvorsorge kann von jedem Beschäftigten in Anspruch genommen werden und dient der Verbesserung des Gesundheitsschutzes. Sie kann nur in Zusammenhang mit arbeitsplatzbezogenen Beschwerden durchgeführt werden und bezieht sich auch auf psychische Belastungen.
Unsere Leistung
- Beratung bei möglichen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Untersuchung auf Wunsch des Arbeitnehmers
- Erhebung der speziellen tätigkeitsbezogenen Arbeitsanamnese
- Kenntnis der Arbeitsplatzbedingungen
- Allgemeine und spezielle Diagnostik
- Verbesserungsvorschläge
Untersuchungen für Schichtarbeiter: Nachtschicht, hausinterne Eignungsuntersuchungen, wie „Optische Kontrolle“
Ihr Nutzen
Durch spezielle Vorsorgen und Vorsorgeuntersuchungen nach weiteren gesetzlichen Vorgaben unterstützen wir Sie, bei Ihrem Angebot z.B. für Beschäftigte altersabhängig Vorsorgeuntersuchungen zu Arbeiten in Nachtschicht oder bei hausinternen Grundsätzen, wie „optischer Kontrolle“ durchzuführen. So stellen Sie sicher, dass geeignete Beschäftigte am jeweiligen Arbeitsplatz eingesetzt sind.
Unsere Leistung
Beratung und ggf. Untersuchung
- Optische Kontrolle
- Farbsehen
- Sehschärfe Nähe/mittlere Distanz/Ferne
- Graustufentest
- Phorie
- Stereosehen
- Nachtschicht nach Arbeitszeitgesetz:
- Anamnese mit Schwerpunkt Schlafstörungen
- Körperliche Untersuchung
- Empfehlungen entsprechend der vorliegenden Grunderkrankungen
Der Datenschutz bleibt gewahrt, der Arbeitgeber erhält nur auf der Bescheinigung „hat teilgenommen“. Es bleibt beim Arbeitnehmer zu entscheiden, ob er die Empfehlungen dem Arbeitgeber mitteilt.